Warum ist Gewaltenteilung unverzichtbar für die Demokratie? Sie verhindert die Konzentration von Macht bei einzelnen Personen oder Institutionen und schiebt dem Machtmissbrauch einen Riegel. Die Macht wird auf die drei Staatsgewalten Legislative, Exekutive und Judikative verteilt. Eine Person darf zur gleichen Zeit nur einer der drei Staatsgewalten angehören. In der Schweiz wurde die Gewaltenteilung mit dem Bundesstaat von 1848 eingeführt.
Die Exekutive setzt Gesetze um – sie ist die Regierung
In der Schweiz ist der Bundesrat die Regierung. Als Exekutive führt er die laufenden Geschäfte und setzt die Gesetzesbeschlüsse des Parlaments um. Die sieben Bundesratsmitglieder stehen jeweils einem Departement vor. Die sieben Departemente bilden zusammen mit der Bundeskanzlei die Bundesverwaltung.
Die Legislative beschliesst Gesetze – das Parlament
Das Parlament besteht aus dem National- und Ständerat. Die beiden Räte sind gleichberechtigt; zusammen bilden sie die Bundesversammlung. Das Parlament erlässt Gesetze und überwacht die Geschäftsführung des Bundesrats und des Bundesgerichts.
Die Judikative spricht Recht – die Gerichte
Das höchste Gericht der Schweiz ist das Bundesgericht. Es hat seinen Hauptsitz in Lausanne (Kanton Waadt), sorgt für die einheitliche Anwendung des Rechts und schützt die Rechte der Bürgerinnen und Bürger. Darüber hinaus entscheidet es als oberste Instanz über Rechtsstreitigkeiten zwischen Bürger und Staat oder Bund und Kantonen.
Neben dieser horizontalen Aufteilung gibt es noch eine vertikale Aufteilung von Macht, in der föderalistischen Schweiz zwischen Bund, Kantonen und Gemeinden.
Die Idee der Gewaltenteilung – ein historisch bedeutender Schritt
Die Geschichte liefert viele Beispiele von Staaten, in denen alle drei Staatsgewalten in einer einzigen Person vereint waren, einem Führer oder Fürsten. Im Absolutismus konzentrierte sich alle Macht beim König. Er führte die Regierungsgeschäfte, erließ die Gesetze und war gleichzeitig oberster Richter. Um die Macht zu begrenzen und Machtmissbrauch einzuhegen gab es schon früh theoretische oder praktische Bestrebungen, Macht aufzuteilen auf verschiedene Instanzen. Ein Konzept der Gewaltenteilung hat schon Aristoteles (384 – 322 v.u.Z.) vorgelegt.
Der englische Philosoph John Locke (1632 – 1704) vertrat die Ansicht, dass Machtmissbrauch nur durch die Aufteilung der Regierung verhindert werden könne. Die bürgerliche Freiheit sah er dadurch garantiert, dass die Regierenden selbst an Gesetze gebunden seien. Lockes Idee wurde aufgegriffen von Charles de Secondat Baron de Montesquieu (1689 – 1755). Er konnte sich eine gerechte politische Ordnung nur vorstellen, indem die Regierung in die drei unabhängigen Organe Exekutive, Legislative, Judikative – aufgeteilt wird. So können sich die drei Staatsgewalten gegenseitig kontrollieren, was Machtmissbrauch und Korruption einschränkt. Montesquieus Name ist deshalb stark mit dem Begriff der Gewaltenteilung verbunden. Er ist neben John Locke der wichtigste moderne Denker im Hinblick auf den Verfassungsgrundsatz der Verteilung der Macht.
Montesquieus Staatstheorie etablierte sich im späten 18. Jahrhundert in den USA und wurde unter dem Prinzip “checks and balances” bekannt. Auch in Frankreich fand die Idee im Zuge der Französischen Revolution große Zustimmung. Sie ist darüber der Grundpfeiler eines jeden modernen freiheitlich-demokratischen Rechtsstaates.
Gefährdete Gewaltenteilung
Die Gewaltenteilung ist eine grossartige Errungenschaft, der es Sorge zu tragen gilt. Eine gut bekannte Form, wie eine bestehende Gewaltenteilung vom Tisch gefegt werden kann, ist ein Militärputsch, wie er zum Beispiel in Chile (1973) und Brasilien (1964) durchgeführt wurde. Demokratien können aber auch von innen angegriffen und untergraben werden, ein Phänomen, das in den letzten Jahren vermehrt zu beobachten ist. Donald Trump in den USA und Viktor Orbán in Ungarn beispielsweise versuchten nach ihrer Wahl je auf ihre eigene Art und Weise, die Justiz für ihre persönlichen Machtansprüchen zu vereinnahmen. In Polen versuchte Jarosław Kaczyński dasselbe als Strippenzieher.
Politikerinnen und Politiker, die die Gewaltenteilung angreifen, gehören in einer Demokratie auf die «Blacklist». Sie sollten in keiner Art und Weise unterstützt und keinesfalls gewählt werden.
Quellen:
«Ein Grundprinzip der Demokratie: Gewaltenteilung» (Bundeskanzlei)
«Staatstheorien / Montesquieu: Gewaltenteilung» (Geschichte kompakt)
Beitrag über «Gewaltenteilung» auf Wikipedia.
Beitrag über «Montesquieu» auf Wikipedia.