Der Fall zeigt einmal mehr die problematischen Folgen einer überbordenden Identitätspolitik. Ein wegen sexuellen Missbrauchs verurteilter Mann ändert während seiner Haft in Thüringen seinen Geschlechtseintrag und wird in ein Frauengefängnis im Nachbarbundesland Sachsen verlegt. In der dortigen JVA Chemnitz verbüssen auch Frauen aus Thüringen Haftstrafen.
Dass die Person nun tatsächlich in ein Frauengefängnis verlegt wurde, sei aufgrund einer einstweiligen Anordnung der Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Erfurt erfolgt, hiess es aus dem Thüringer Justizministerium. Nach Informationen der «Thüringer Allgemeinen» wurde die verlegte Person zu einer mehrjährigen Haftstrafe wegen sexuellen Missbrauchs verurteilt. Der MDR berichtete, es handle sich um «um eine 44-Jährige, die laut Staatsanwaltschaft Meiningen als Mann wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern zu sieben Jahren Haft verurteilt worden war.»
Zwei Gerichte stuften den weiteren Aufenthalt im Männergefängnis als rechtswidrig ein. Das ist eine Folge des 2024 in Kraft gesetzten Selbstbestimmungsgesetz, wonach jede Person durch eine einfache Erklärung gegenüber den Behörden seinen offiziellen Geschlechtseintrag im Personenstandsregister ändern kann.
Die Frauen im Frauengefängnis fragt niemand
Wie frauenverachtend Identitätspolitik und insbesondere die Transideologie ist, zeigt sich hier daran, dass die Frauen im der JVA Chemnitz nicht gefragt werden, ob sie mit einem Mann einsitzen wollen, der von sich angibt, eine Frau zu sein. Denn der Mann kann darauf bestehen, in allen Bereichen als die Frau behandelt zu werden, als die er juristisch eingetragen ist. Damit sind getrennte Umkleide- oder Duschräume zum Beispiel in Frage gestellt.
Und es handelt sich bei dem berichteten Fall nicht um ein einzelnes Ereignis. Die «WELT» schreibt in einem Beitrag vom Januar 2025:
«In deutschen Frauengefängnissen sind zahlreiche Insassinnen mit männlichen Straftätern inhaftiert. Innerhalb der Haftanstalten kam es zu nachweislich fünf Übergriffen von sogenannten Trans-Frauen, die in einer JVA für Frauen inhaftiert sind. Vier davon waren sexuell motiviert. Dies ergab eine Umfrage von WELT in den Justizministerien der Bundesländer.»
Von einer erheblichen Dunkelziffer ist auszugehen.
In den USA jedenfalls steigt der Widerstand von Frauengruppen gegen biologisch männliche Häftlinge, die während ihrer Haftzeit eine Transition vollziehen und darum in den Frauenvollzug verlegt werden. Ganz offensichtlich haben weibliche Häftlinge nichts dazu zu sagen, wenn «Transfrauen» in ein Frauengefängnis verlegt werden. Darüber berichtete «The Economist»:
“America’s growing row over policies for transgender prisoners.
Some women’s groups argue that transferring them puts female inmates at risk”
«In den USA eskaliert die Debatte über den Umgang mit Transgender-Häftlingen.
Einige Frauenverbände argumentieren, dass eine Verlegung dieser Häftlinge eine Gefahr für die weiblichen Insassinnen darstellt.» (übersetzt mit Deepl)
In der Schweiz setzt sich der Verein «Femina Helvetica» für diese Frauen ein und kämpft auch für andere geschlechtsbasierte Frauenrechte, die durch eine ausser Rand und Band geratene Identitätspolitik in Gefahr sind. Denn auch in der Schweiz kann ein Mann während dem Gerichtsverfahren oder während der Haft ohne Hürden seinen Geschlechtseintrag wechseln und hat dann eine sehr realistische Chance, in ein Frauengefängnis verlegt zu werden.
Warum ist die Frage wichtig?
Die Transideologie sagt, dass «Transfrauen» Frauen sind und daher bei entsprechenden Verurteilungen in ein Frauengefängnis gehören. Das wirft allerdings viele Fragen auf:
Bei Männern sind Gewalttaten der häufigste Grund für eine Inhaftierung, bei Frauen sind es mehr Betrugs- oder Drogendelikte. In Männergefängnissen ist das Haftregime deshalb wegen den Deliktstrukturen und aufgrund von Sicherheitserfordernissen oft strenger als in Frauengefängnissen. Das wirft die Frage auf, ob das Haftregime in Frauengefängnissen verschärft werden muss, wenn biologische Männer einsitzen. Denn das Deliktverhalten von biologischen Männern bezüglich Gewalt ändert sich nicht einfach so, wenn sie sich als Frauen deklarieren. Unter solchen Verschärfungen würden dann auch die Frauen zu leiden haben.
Separate Frauenräume wie Umkleidekabinen, Toiletten, Frauenhäuser und Frauengefängnisse wurden nicht ohne Grund eingerichtet. Sie dienen dem Schutz von Frauen, die in vielen Situationen verletzlich und körperlich unterlegen sind.
Wie schützt man Frauen vor Übergriffen in einem Frauengefängnis, in dem biologische Männer untergebracht sind? – Zumal diese Frauen im Gefängnis kaum ausweichen können und zudem viele von ihnen eigene Gewalterfahrung erlitten haben.
Und warum fragt man die Frauen nicht, ob sie mit dieser Aufhebung von Grenzen einverstanden sind?
Und wie geht man mit muslimischen Frauen um, die sich aus religiösen Gründen nicht vorstellen können, mit einem fremden Mann unter einem Dach zu leben?
Es ist einfach haarsträubend, dass solche Fragen nicht ernsthaft diskutiert geschweige denn gelöst werden. Männer gehören nicht in ein Frauengefängnis, auch wenn sie sich als Frau deklarieren. Aber das ist nicht ungewöhnlich bei identitätspolitischen Themen. Sie werden oft unter dem Tisch eingeführt, um Widerstand zu vermeiden.
Richter kritisiert Selbstbestimmungsgesetz
Dass derart absurde Entscheidungen möglich sind, ist eine Folge des Selbstbestimmungsgesetzes. Es ermöglicht den Wechsel des Geschlechtseintrags nach eigenem Wunsch und entgegen den biologischen Tatsachen.
Der Richter des Landgerichts Erfurt kritisiert in der acht Seiten umfassenden Begründung des Urteils das Selbstbestimmungsgesetz scharf und stellt fest, der deutsche Gesetzgeber habe sich damit von der biologischen Realität, dass es Männer und Frauen gebe, „in ideologischer Verblendung verabschiedet“. Der Richter wendet ein, dass man seinen Geschlechtseintrag allein mit der Behauptung, er entspreche nicht der Geschlechtsidentität, ändern könne, mache „aus der Frage nach dem Geschlecht einen rein soziologischen Vorgang“. Das stimme jedoch mit der Realität der überwältigenden Mehrheit der Menschen in Deutschland und weltweit nicht überein.
Es sei lebensfremd, dass der Gesetzgeber die Frage des Geschlechts zu einem reinen Verwaltungsvorgang degradiert habe. „Ein vernünftiger Gesetzgeber“ hätte vor allem hohe Hürden aufbauen müssen, um einen Missbrauch zu verhindern, wie etwa die Vorlage eines Sachverständigengutachtens, die Benennung von Zeugen oder eine eidesstattliche Erklärung. Stattdessen sei der Wechsel des Geschlechts „wie die Zulassung eines Pkw zum Straßenverkehr“, geregelt worden. „Das ist absurd“, konstatiert der Richter.
Die Möglichkeit, den Geschlechtseintrag jedes Jahr wieder ändern zu können, widerspreche darüber hinaus der Idee der Geschlechtsidentität, auf der das Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) beruhe. Der Richter kommt dennoch zu dem Schluss, dass der Antragsteller zwar biologisch ein Mann, aber juristisch eine Frau sei und deshalb einen Anspruch habe, als Frau behandelt zu werden.
Schon das Landgericht Meiningen hatte zuvor entschieden, dass der Aufenthalt auf der Männerstation, in der die Gefangene im September vergangenen Jahres für zwei Tage eingeschlossen war, rechtswidrig gewesen sei. Die Rechtslage biete beim Strafvollzug keinen Spielraum, wenn der Geschlechtseintrag „weiblich“ sei.
Justizministerin wehrte sich gegen Verlegung
Die Thüringer Justizministerin Beate Meißner (CDU) hatte sich bis zuletzt gegen die Verlegung des Mannes in das Frauengefängnis gewehrt. Sie argumentierte dabei auch mit der Sicherheit der Gefangenen im Frauengefängnis: „Gerade im Justizvollzug zeigen sich die Probleme des Selbstbestimmungsgesetzes. Hier geht es auch um den Schutz der Mitgefangenen.“
Quellen:
Verurteilter ändert Geschlechtseintrag und wird in Frauengefängnis verlegt (n-tv)
Mehrere Übergriffe von „Trans-Frauen“ auf weibliche Häftlinge in Gefängnissen (WELT)
(ohne Paywall im Archiv hier: https://archive.is/4Mahr
SELBSTBESTIMMUNGSGESETZ : Wenn ein Sexualstraftäter ins Frauengefängnis kommt (FAZ)
(ohne Paywall im Archiv hier:https://archive.ph/Ifui9)
Siehe auch: