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Irreführender Bericht des Bundesrates zu «Konversionstherapien»

10. September 2026

Basierend auf parlamentarischen Vorstössen hat sich der Bundesrat in einem Bericht entschieden gegen «Konversionsmassnahmen» gestellt. Der sogenannte «Postulatsbericht» steht unter dem Titel:

«Überprüfung der Verbreitung sogenannter Konversionstherapien in der Schweiz und

der Notwendigkeit einer gesetzlichen Regelung»

SRF berichtet darüber unter der Schlagzeile: Regierung erwägt nationales Verbot von «Konversionstherapien».

Die allermeisten Leute, die diese Titel lesen werden glauben, dass es dabei um Umpolungsversuche an Homosexuellen geht, zum Beispiel im Kontext von Freikirchen. Und ja, das kommt zwar wohl nicht mehr so häufig vor, ist aber vollkommen abwegig, gehört verboten und wird auch nicht wirklich gelingen, weil Homosexualität eine stabile sexuelle Orientierung ist. Darum geht es aber nicht bei diesem Postulatsbericht, jedenfalls nicht hauptsächlich.

Liest man sich in die Texte ein, wird rasch klar, dass es hauptsächlich um den Schutz von «Geschlechtsidentität» geht. Im Gegensatz zu Homosexualität als stabiler sexueller Orientierung ist «Geschlechtsidentität» ein schwer fassbarer, ideologisierter, hoch umstrittener Begriff, der zudem wohl kein durchgängig stabiles Empfinden beschreibt.

Um welche Massnahmen es im Postulatsbericht geht, fasst SRF in einem Kästchen zusammen:

«Was sind Konversionsmassnahmen genau? 

Konversionsmassnahmen sind Praktiken, die darauf abzielen, die Geschlechtsidentität zu ändern. Also das Geschlecht, zu dem sich Menschen innerlich hingezogen fühlen. Die Massnahmen reichen von subtilen Einflussversuchen, wie verbale Beeinflussung, bis hin zu schweren Eingriffen in die körperliche Unversehrtheit. Sie passieren während der Kindheit und Jugend sowie im psychotherapeutischen, medizinischen oder religiösen Umfeld oder innerhalb der Familie. Konversionsmassnahmen können je nach Fall erhebliches psychisches Leid, Angst- und Depressionszustände verursachen und das Selbstwertgefühl sowie die sozialen Beziehungen beeinträchtigen. (Quelle: Postulatsbericht)»

«Konversionstherapien» werden hier sehr weit gefasst und von Homosexualität ist nicht mehr die Rede. An diesem Punkt werden Menschen, die unter Konversionstherapie Umpolungsversuche an Homosexuellen verstehen, in die Irre geführt, was aber nur auf den zweiten Blick erkennbar ist. Deshalb ist es wichtig, bei diesem politischen Geschäft genauer hinzusehen.

Von «Konversionstherapien» zu «Konversionsmassnahmen» 

Der Postulatsbericht wechselt begrifflich von «Konversionstherapien» zu «Konversionsmassnahmen», macht also eine Ausweitung über den therapeutischen Bereich hinaus. Im 20. Jahrhundert wurden ausgesprochen brutale Konversionstherapien an Homosexuellen erprobt. Es kam beispielsweise zu Aversionstherapien mittels Elektroschocks oder Apomorphin (einem Brechmittel). Homosexuelle wurden dabei gleichgeschlechtlichen Reizen ausgesetzt (homosexuelle Fotos oder Pornofilme). Zeigten sie sexuelle Erregung, wurden Elektroschock oder Apomorphin verabreicht. Es kam auch zu Zwangspsychiatrisierungen und zu hormonellen und operativen Eingriffen.

Solche «Therapien» sind in der Schweiz, in Deutschland und vielen anderen Ländern verboten. In der Schweiz sind Konversionstherapien nicht explizit auf nationaler Ebene verboten, aber sie fallen unter bestehende Gesetze zum Schutz der psychischen Gesundheit und zur Verhinderung von Körperverletzung. Einige Kantone (z. B. Genf, Waadt, Basel-Stadt) haben eigene Verbote für Konversionstherapien eingeführt. Aus dem eidgenössischen Parlament gibt es den Vorstoss, ein Verbot der «Konversionstherapien» auf Bundesebene einzuführen. Im Postulatsbericht schreibt der Bundesrat dazu:

«Die bestehenden gesetzlichen Bestimmungen im Bundesverwaltungs-, Zivil- und Strafrecht bieten bereits heute einen umfassenden Schutz vor Konversionsmassnahmen. Berücksichtigt man zudem die einschlägigen kantonalen Bestimmungen, erscheint eine Gesetzgebung nicht zwingend notwendig.»

Neben den heute verbotenen brachialen Methoden wie der Aversionstherapie gibt es allerdings Konversionstherapien auch in subtileren Formen. Psychologen oder Seelsorger haben immer wieder versucht, Homosexuelle in Gesprächen zu «heilen». Im freikirchlichen Kreisen gibt es Angebote, Homosexuelle durch gemeinsames Beten auf den richtigen Pfad zu bringen. Diese Ansätze sind zwar nicht körperlich invasiv, können aber psychisch durchaus Schaden anrichten.

Soweit zu «Konversionstherapien» im eigentlichen Sinn.

Der Postulatsbericht des Bundesrates, der wesentlich auf einer Vorarbeit des Interdisziplinären Zentrums für Geschlechterforschung (IZFG) der Universität Bern basiert, wechselt begrifflich von «Konversionstherapien» zu «Konversionsmassnahmen» um weitet in der Folge auch das Spektrum auf «Geschlechtsidentität» aus.

Das zeigt sich im schon erwähnten «Kästchen» von SRF, das auf dem Postulatsbericht basiert.

Dort steht:

«Konversionsmassnahmen sind Praktiken, die darauf abzielen, die Geschlechtsidentität zu ändern……Die Massnahmen reichen von subtilen Einflussversuchen, wie verbale Beeinflussung, bis hin zu schweren Eingriffen in die körperliche Unversehrtheit. Sie passieren während der Kindheit und Jugend sowie im psychotherapeutischen, medizinischen oder religiösen Umfeld oder innerhalb der Familie.»

Es geht also auch um subtile Einflussversuche wie verbale Beeinflussung…..während Kindheit und Jugend….. im psychotherapeutischen, medizinischen oder religiösen Umfeld oder innerhalb der Familie.

Was heisst das?

Wenn eine 14jährige Tochter die Überzeugung äussert, sie sei eigentlich ein Mann, soll dann diese «Geschlechtsidentität» unter gesetzlichen Schutz gestellt werden?  Äussert ihr Bruder oder ihr Mutter Zweifel («Bist du dir da ganz sicher?», «Das glaub ich nicht») könnten solche Äusserungen durchaus als subtile verbale Einflussnahme innerhalb der Familie aufgefasst werden. Wäre es dann also strafbar, wenn ein Elternteil Zweifel äussert (verbal, auch subtil) und die Überzeugung der Tochter, in Wirklichkeit ein Junge zu sein, nicht stützt? Soll das strafbar sein können?

Geschlechtsidentität würde so sakralisiert und unhinterfragbar.

In den USA (z. B. in Kalifornien) gab es eine Reihe von Fällen, in denen Eltern das Sorgerecht für ihre Kinder entzogen wurde, weil sie den Transitionswunsch ihres Kindes nicht unterstützten. In der Schweiz wurde bisher erst ein vergleichbarer Fall öffentlich aus dem Kanton Genf.

Sollte das Parlament eine derart ausgeweitete Variante eines «Konversionsverbotes» beschliessen, würde sichergestellt, dass aus dem familiären Umfeld einer minderjährigen Person mit Transitionswunsch keine kritischen Fragen dazu kommen dürfen, ob denn das auch der richtige Weg sei mit sterilisierenden Hormonen und allenfalls Amputationen.

Vergleichbares gilt für Fachleute aus Medizin und Psychotherapie. Steht «Geschlechtsidentität» unter gesetzlichem Schutz wird es rechtlich sehr heikel für diese Berufsgruppen, bei einer minderjährigen Person, die mit einem Transitionswunsch kommt, nach anderen Ursachen für die Schwierigkeiten zu suchen (z. B. Depression, Autismus, konflikthaftes Erleben einer sich zeigenden Homosexualität). Das könnte dann nämlich als Konversionsmassnahme gesehen werden. Ein solches ergebnisoffenes Vorgehen könnte dann nicht nur wie heute als «transphob» diffamiert, sondern als kriminell interpretiert werden.

Therapie muss aber ergebnisoffen stattfinden und den Ursachen von Beschwerden ohne ideologische Schauklappen nachgehen können.

Die hier beschriebene politische Strategie, «Geschlechtsidentität» unter gesetzlichen Schutz zu stellen und zu sakralisieren, lässt sich seit einigen Jahren in vielen Ländern beobachten. Ihr Ziel ist es, einen affirmativen Umgang mit «Transmenschen» gesetzlich zu fixieren. Das heisst zum Beispiel, dass die Überzeugung, man sei im falschen Geschlecht geboren, weder im privaten noch im therapeutischen Umfeld in Frage gestellt werden darf, sondern bedingungslos unterstützt werden muss.

Siehe dazu auch:

 Transgender-Beratung sollte ergebnisoffen statt aktivistisch-affirmativ sein

Kann ein Mensch «im falschen Körper geboren» werden?

Drei Punkte sind hier noch zu erwähnen:

► Die Schweiz diskutiert in diesem Bereich einen Schritt zur gesetzlichen Fixierung des affirmativen Modells, obwohl dieses Modell wegen fehlender wissenschaftlicher Belege für die Wirksamkeit und Sicherheit der damit verbundenen Behandlungsmethoden weltweit in der Kritik steht. Staaten wie Norwegen, Finnland, Dänemark, Grossbritannien und Schweden u. a. haben sich deshalb vom affirmativen Modell klar abgewandt.

Siehe dazu:

Medizin auf Abwegen: Geschlechtsanpassung bei Minderjährigen

► Eindrücklich ist, dass dieses gesetzliche Anliegen in einer komplett irreführenden Verpackung daherkommt. Fast jede/r wird glauben, dass es um ein Verbot der Konversionstherapie bei Homosexuellen geht, das weitgehend unbestritten ist. Das ist eine bewusste Strategie, weil die entsprechenden Aktivisten davon ausgehen, dass sie so ihre Anliegen ohne öffentliche Diskussion durchbringen. Dieses Vorgehen hatte schon einmal Erfolg, als das Gesetz, das einen Geschlechtswechsel per Sprechakt auf dem Standesamt ermöglicht, ohne jede Information und öffentliche Diskussion durchging. Und die beiden SP-Nationalrätinnen, die damals federführend waren, haben inzwischen in einem Interview bestätigt, dass dies mit Absicht geschah. Natürlich kann die Schweiz demokratisch entscheiden, dass sie Eltern und medizinische und psychotherapeutische Fachleute kriminalisieren will, die sich nicht an die affirmative Ideologie halten. Aber es müsste darüber mindestens politisch offen diskutiert werden.

► Es würde zu weit gehen, dem Bundesrat schlechte Absichten zu unterstellen. Er hat einfach nicht erkannt, wie stark der Forschungsbericht des IZFG von ideologischen Annahmen durchsetzt ist.

Quellen:

Überprüfung der Verbreitung sogenannter Konversionstherapien in der Schweiz und der Notwendigkeit einer gesetzlichen Regelung (Bericht des Bundesrates)

Grundlagenbericht zur Erfüllung des Postulats von Siebenthal (21.4474) zur Überprüfung der Verbreitung von Konversionstherapien in der Schweiz und der Notwendigkeit einer gesetzlichen Regelung

(Interdisziplinäres Zentrum für Geschlechterforschung IZFG der Universität Bern, Forschungsmandat des Bundesamtes für Gesundheit)

Regierung erwägt nationales Verbot von «Konversionstherapien». (SRG)

Kategorie: Identitätspolitik Stichworte: Dänemark, Deutschland, Finnland, Geschlechtsanpassung, Geschlechtsidentität, Grossbritannien, Homosexualität, Homosexuelle, Konversionsmassnahmen, Konversionstherapien, Medizin, Norwegen, Psychotherapie, Schweden, Schweiz, SRG, Transgender, Transgender-Beratung, Transmenschen, transphob, USA

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