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Neutralitätsrecht erlaubt Sanktionen gegen Russland

28. August 2026

In der Schweiz wird über die «Neutralitätsinitiative» abgestimmt. Sie will in erster Linie verhindern, dass die Schweiz Sanktionen der EU gegen Russland mitträgt, die wegen dem russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine verhängt wurden. Die Schweiz verliere dadurch ihre Neutralität und verletze das Neutralitätsrecht, heisst es von Seiten der Initianten.

Das ist allerdings irreführend.

Dazu schreibt Dr. iur. Alois Riklin, emeritierter Professor für Politikwissenschaft an der Universität St.Gallen:

«Nachdem die Schweiz zunächst nur die Umgehung der EU-Sanktionen verhindern wollte («Courant normal»), schloss sie sich dann doch nach heftigen internationalen Protesten den Zwangsmassnahmen vollständig an. Weder das Embargogesetz noch das Neutralitätsrecht verbietet dieses Verhalten. Angesichts der geopolitisch veränderten Situation, in der eine autoritäre europäische Grossmacht gegen ein kleineres europäisches und demokratisches Land in krasser Verletzung sowohl der Regeln der OSZE als auch der UNO einen äusserst brutalen Krieg führt, ja sogar die staatliche Existenz des angegriffenen Landes bestreitet, ist die Teilnahme der Schweiz, obwohl nicht EU-Mitglied, an den Sanktionen der Europäischen Union völker- und neutralitätsrechtlich legitim.»

Neutralitätsrecht zementiert keine indifferente Haltung

Das Neutralitätsrecht verbietet dem neutralen Staat, den Kriegführenden eigene Truppen und Operationsbasen zur Verfügung zu stellen, den Durchmarsch und den Überflug zu erlauben, die Anwerbung von Kombattanten auf seinem Gebiet zu gestatten, aus staatseigenen Beständen Kriegsmaterial zu liefern, Staatskredite für Kriegszwecke zu gewähren und die Übermittlung militärischer Nachrichten an Kriegführende von seinem Territorium aus zu tolerieren. Neutralitätswidrige Handlungen darf der neutrale Staat in seinem Gebiet nicht gestatten; er muss sie «bestrafen».

Ein neutraler Staat hat das Recht, Flüchtlingen Asyl zu gewähren und Kombattante kWirtschaftssanktionen,SAnktionen,Völkerrecht,riegführender Staaten zu internieren. Er darf den wirtschaftlichen Verkehr mit den kriegführenden Staaten weiterzuführen, jedoch mit einer Ausnahme: Wenn er die Aus- und Durchfuhr von Kriegsmaterial einschränkt oder untersagt, muss er die Kriegführenden gleichbehandeln. Neutrale Staaten wie auch ihre Bürgerinnen und Bürger behalten das Recht, zu internationalen Konflikten Stellung zu nehmen, auch zu Völkerrechtsverletzungen und Kriegsverbrechen (keine Gesinnungsneutralität). Das Neutralitätsrecht untersagt dem neutralen Staat nicht, selbst Wirtschaftssanktionen zu verhängen oder an Wirtschaftssanktionen teilzunehmen, insbesondere gegen Staaten, die das Aggressionsverbot der UN-Charta brechen. Wird ein neutraler Staat militärisch angegriffen, ist er dazu berechtigt, sich zu verteidigen und sich mit anderen Staaten zu verbünden.

Das Neutralitätsrecht verlangt also mit Nichten, dass ein neutraler Staat den Aggressor und das angegriffene Land in jeder Hinsicht gleichbehandeln. Die Schweiz als Kleinstaat ist in hohem Masse auf ein funktionierendes Völkerrecht angewiesen. Wenn ein grosses Land ein kleineres Land überfällt ist Äquidistanz nicht angebracht und eine klare Stellungnahme gefragt. Und diese klare Stellungnahme sollte nicht nur aus Worten bestehen. Es gibt eine grosse Vielfalt an Möglichkeiten, wie die Schweiz die Ukraine unterstützen kann – zum Beispiel Minenräumung, Hilfe bei der Reparatur von Infrastruktur, die von den Russen zerstört wurde.

Quelle:

Alois Riklin: Checkliste zur Neutralität der Schweiz (Unser Recht)

Dieser Beitrag bietet einen sehr fundierten Überblick zum Neutralitätsrecht und zur Neutralität der Schweiz generell.Österreich,NATO,

Ergänzend:

Neutralität der Schweiz und Österreichs hing von der NATO ab

Die Schweiz sollte ihre Unterstützung für die Ukraine entschieden ausbauen

Kategorie: Schweiz Stichworte: EU, Neutralität, Neutralitätsrecht, OSZE, Politikwissenschaft, Russland, Sanktionen, Schweiz, St. Gallen, Ukraine, Universität, UNO

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