Demokratie ist eine Staatsform, in der die Staatsgewalt nicht von einem König oder Führer ausgeht, sondern vom Volk. Die einfachste Umschreibung für den Begriff Demokratie lautet „Volksherrschaft“ und leitet sich aus dem Griechischen ab. Griechisch dẽmos = Volk und krátos „Kraft, Macht“ (zu: krateĩn = herrschen).
Die freie Willensbildung und die gleichberechtigte Mitbestimmung jedes Einzelnen einer Gemeinschaft soll für deren Gestaltung massgeblich sein.
Der ehemalige US-Präsident Abraham Lincoln erläuterte Demokratie mit dem Ausspruch: „Regierung des Volkes durch das Volk für das Volk.“
Wie diese Regierung durch das Volk konkret umgesetzt wird, kann verschiedene Ausprägungen annehmen (z. B. direkte Demokratie, repräsentative Demokratie). Zudem ist zu berücksichtigen, dass es «das Volk» als Einheit nicht gibt.
Regelmäßige Wahlen sind nicht das einzige Merkmal einer Demokratie. Es gibt einige weitere wichtige Kriterien. Hier deshalb ein Überblick über die Merkmale der Demokratie.
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Volkssouveränität als Legitimationsbasis der Demokratie
Mit «Volkssouveränität» ist gemeint, dass in einem demokratischen Staat die höchste Macht dem Volk – den Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern – zusteht. »Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus.«, sagt Art. 20 Abs. 2 des deutschen Grundgesetzes. Die Staatsgewalt, das ist die Herrschaftsmacht, über die ein Staat bezogen auf das eigene Staatsgebiet (Gebietsmacht) und auf die eigenen Staatsangehörigen (Personalhoheit) verfügt. Zur Staatsgewalt gehören
(1.) Institutionen (Legislative, Exekutive, Gerichte) und
(2.) das Gewaltmonopol, also das ausschliessliche Recht des Staates, zur Durchsetzung seiner Rechtsordnung physische Gewalt anzuwenden (z. B. durch die Polizei).
Elle Elemente dieser Staatgewalt müssen in der Demokratie direkt oder indirekt durch das Volk legitimiert werden.
Volkssouveränität bedeutet allerdings nicht, dass das Volk direkt die Herrschaft ausüben muss. In einer repräsentativen Demokratie wie der Bundesrepublik Deutschland drückt sich die Volkssouveränität durch regelmäßig durchzuführende demokratische Wahlen aus, bei denen Vertreterinnen und Vertreter des Volkes auf Zeit gewählt werden, um stellvertretend für das Volk politische Entscheidungen in Parlamenten zu treffen.
Darüber hinaus gibt es auch die Möglichkeit, dass das Volk selbst Entscheidungen durch Abstimmungen fällt. Das wird direkte Demokratie genannt. Diese Möglichkeit wird in Deutschland vor allem auf kommunaler Ebene und auf Landesebene genutzt, in der Schweiz auch auf nationaler Ebene.
Die Souveränität des Volkes ist nicht unbegrenzt. Sie kann durch die Verfassung und durch Gesetze, die das Volk oder das Parlament selbst gutgeheissen hat, eingeschränkt werden. Diese Einschränkungen sollen Minderheiten davor schützen, in ihren Menschenrechten durch Mehrheitsentscheide verletzt zu werden.
Die Volkssouveränität ist ein Gegenbegriff zum monarchischen Prinzip, bei dem ein absolut herrschender Monarch alle Staatsgewalt innehat. Die Idee der Volkssouveränität setzte sich mit den Menschenrechtserklärungen des 18. Jahrhunderts und im Kontext des Zeitalters der Aufklärung allgemein durch. Sie bildet neben der Gewaltentrennung die Basis des modernen Verfassungsstaates. Jean-Jacques Rousseau (1712 – 1778) hat in seinem Gesellschaftsvertrag die Idee der Volkssouveränität maßgeblich mitbestimmt.
In der Schweiz wurde 1848 mit der neuen Bundesverfassung das Prinzip der Volkssouveränität verankert. In Deutschland war dies erstmals im Jahre 1919 mit der Weimarer Reichsverfassung der Fall.
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Gewaltenteilung als Säule der Demokratie
Gewaltenteilung bedeutet, dass die drei zentralen staatlichen Funktionen in der Demokratie von unterschiedlichen und unabhängigen Organen wahrgenommen werden, die sich gegenseitig kontrollieren sollen.
Zu unterscheiden sind die drei Gewalten:
☛ Gesetzgebung (Legislative)
Gesetze werden von Parlamenten beschlossen, in der Schweiz zum Beispiel vom eidgenössischen Parlament (Nationalrat und Ständerat), von Kantons- oder Gemeindeparlamenten.
☛ Ausübung (Exekutive)
Die Regierung besitzt die ausübende oder vollziehende Gewalt. Mit ihren Behörden und Verwaltungen setzt sie Recht und Gesetz um und sorgt dafür, dass Gesetze eingehalten werden.
☛ Rechtsprechung (Judikative)
Die Gerichte wirken als rechtsprechende Gewalt. Sie entscheiden, was nach den Gesetzen richtig oder falsch ist.
Diese Aufgabenteilung wird auch „horizontale Gewaltenteilung“ genannt.
Weshalb braucht die Demokratie Gewaltenteilung?
Die zentrale Aufgabe der Gewaltenteilung besteht darin, dass der Missbrauch von Macht erschwert oder verhindert wird. Richterinnen und Richter sollen beispielsweise frei und unabhängig entscheiden können, ob jemand sich an ein Gesetz gehalten hat, ohne zum Beispiel durch die Regierung unter Druck gesetzt zu werden. Jemand, der im Parlament sitzt und Gesetze macht, soll zum Beispiel nicht gleichzeitig auch bei der Polizei arbeiten und die Gesetze vollziehen.
Neben der beschriebenen horizontalen Gewaltenteilung gibt es auch eine „vertikale Gewaltenteilung“. Darunter versteht man die Aufteilung der staatlichen Kompetenzen auf unterschiedliche Ebenen wie Bund, Kantone und Gemeinden. Die Gesetzgebung geschieht also sowohl im eidgenössischen Parlament als auch in den Kantonsparlamenten. Auch in der Judikative gibt es verschiedene Gerichte auf Bundes- und Kantonsebene.
Auch die vertikale Gewaltenteilung dient der Machtbegrenzung.
Zur Gewaltenteilung siehe auch:
Gewaltenteilung – unverzichtbar für die Demokratie
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Rechtsstaatsprinzip
Der Grundsatz der Rechtsstaatlichkeit fordert, dass alle staatliche Behörden in ihrem Handeln an Gesetze gebunden sind:
☛ An die Verfassung (in Deutschland: Grundgesetz)
☛ An die anderen Gesetze und das Recht, wie z. B. das Zivilgesetzbuch (ZGB) oder das Strafgesetzbuch (StGB).
Auch die Legislative als gewählte Volksvertretung, die Exekutive und die Judikative können in der Demokratie nicht tun und lassen, was sie wollen. Sie müssen die Vorgaben der Verfassung und die Gesetze beachten. Das Rechtsstaatsprinzip soll die Freiheit der Bürger vor dem Staat im Rahmen der Gesetze schützen. Dadurch soll staatliche Willkür ausgeschlossen werden.
Das Rechtsstaatsprinzip fordert auch, dass für alle Bürgerinnen und Bürger die gleichen Gesetze gelten (Rechtsgleichheit) und sie sich auf die Einhaltung der Gesetze verlassen können (Rechtssicherheit). Für die Menschen muss vorhersehbar sein, welche rechtlichen Folgen ihr Handeln nach sich zieht.»
Wer immer in einer Demokratie und einem Rechtsstaat gelebt hat, merkt vielleicht gar nicht, wie wichtig diese Errungenschaften sind. So nimmt man aber vielleicht auch nicht wahr, wenn Demokratie und Rechtsstaat bedroht sind und verteidigt werden müssten.
In den letzten Jahren ist der Rechtsstaat immer wieder in Gefahr gekommen durch Politiker, die nach ihrer Wahl systematisch den Rechtsstaat aushöhlten, um damit ihre Macht zu festigen und ihre Wiederwahl zu sichern. Das geschieht beispielsweise, wenn Richterposten nur mit loyalen Anhängern des Präsidenten besetzt werden oder die Justiz und die Verwaltung missbraucht werden, um Oppositionelle zu drangsalieren.
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Konstitutionalismus
Mit «Konstitutionalismus» ist gemeint, dass die Verfassung (in Deutschland = Grundgesetz) als verbindlicher Rahmen für den Staat und seine Bürgerinnen und Bürger gilt. Die Verfassung legt die Regeln des politischen Prozesses fest, insbesondere die Staatsform, die Form der Willensbildung, die Rechtsstellung und Funktion der Verfassungsorgane, das Gerichtswesen sowie die Rechte und Pflichten der Staatsbürgerinnen und Staatsbürger.
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Achtung der Menschenrechte und Grundrechte
Die Achtung der Grund- und Menschenrechte ist ein weiteres Merkmal von Demokratien: Eine Demokratie muss die grundlegenden Rechte der dort lebenden Menschen schützen. Damit gemeint sind individuelle Rechte, die jedem Menschen von Geburt an zustehen.
Menschenrechte und Grundrechte dienen dem Schutz der Menschenwürde und sind
☛ universell (allen Menschen zustehend)
☛ allgemein gültig
☛ unveräußerlich (man kann sie nicht verlieren, zum Beispiel auch nicht durch kriminelles Verhalten)
☛ unteilbar
Die Grund- und Menschenrechte reichen von Persönlichkeitsrechten und Freiheitsrechten bis hin zu wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Menschenrechten. Die Menschenrechte müssen nicht nur durch die Staatsgewalt respektiert und geschützt werden. Sie sind auch die Basis des gesellschaftlichen Zusammenlebens und gelten genauso für den Umgang zwischen den Menschen.
Auch eine Regierung, die von der Mehrheit nach demokratischen Grundsätzen gewählt worden ist, kann diese Rechte (z. B. Meinungsfreiheit, Versammlungsfreiheit oder Religionsfreiheit) nicht abschaffen.
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Pluralismus als Merkmal der Demokratie
Unter Pluralismus versteht man, dass in einer Demokratie zahlreiche unterschiedliche politische, zivilgesellschaftliche, wirtschaftliche oder religiöse Interessengruppen miteinander konkurrieren und dies auch gewünscht ist. Zentrale Elemente des Pluralismus sind auch Parteien, Medien und Verbände. Damit die Auseinandersetzung zwischen den verschiedenen Interessen friedlich abläuft, müssen alle am Meiningsbildungsprozess beteiligten Akteure das demokratische Mehrheitsprinzip akzeptieren und ebenso die rechtsstaatlichen Verfahrensregeln, wie sie in der Verfassung, den Gesetzen und Vorschriften festgelegt sind. Damit sich ein gesunder Pluralismus entfalten kann, müssen gewählte Politikerinnen und Politiker darüber hinaus auch demokratische Normen beachten, die nicht schriftlich festgelegt sind: gegenseitige Achtung und institutionelle Zurückhaltung. Sie dazu im Beitrag: Verantwortung für Demokratie.
Ein Gegner des Pluralismus ist der Populismus. Populisten gehen davon aus, dass sie, und nur sie, den wahren Volkswillen vertreten. Damit wird allen anderen politischen Positionen die Legitimität abgesprochen. Politische Gegner werden zu Feinden des Volkes. Populismus – jedenfalls wenn er entschieden verfochten wird – akzeptiert keinen Pluralismus und schadet damit der Demokratie.
Siehe auch: Was ist Populismus? Und was nicht?
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Medien als «Vierte Gewalt»
Freie Medien wie Zeitungen, Radio und Fernsehen haben in einer Demokratie eine wichtige Funktion. Sie informieren, geben kritische Kommentare und regen dazu an, sich mit demokratischer Meinungsbildung und staatlichem Handeln zu beschäftigen. Medien sollen auch der Kontrolle staatlichen Handelns dienen und werden daher informell „Vierte Gewalt“ genannt. Freie und unabhängige Medien sind deshalb eine Grundvoraussetzung für Demokratien. Zur Verantwortung von Medien in der Demokratie siehe auch:
Verantwortung für Demokratie (Punkt 4)
Quellen:
Die Merkmale einer modernen Demokratie (Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg, lpb).
Beitrag zum Stichwort «Volkssouveränität» auf Wikipedia.
Beitrag zum Stichwort «Volkssouveränität» (Demokratiezentrum Wien)
Politlexikon der Bundeszentrale für politische Bildung zum Thema «Staatsgewalt».
Politlexikon der Bundeszentrale für politische Bildung zum Thema «Volkssouveränität».